1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Eisenbart GmbH (nachfolgend «Eisenbart GmbH» oder «wir» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Geschäftspartner», oder «Auftraggeber» genannt) betreffend den Verkauf von Produkten und das Erbringen von Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt).
Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind. Die Eisenbart GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden sofort wirksam. Die Website der Eisenbart GmbH (www.eisen-bart.ch) wird betrieben von: Eisenbart GmbH, Neulandstrasse 29, 9430 St. Margrethen, CHE-
378.189.089, info@eisen-bart.ch
2. Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte oder mit Annahme der offerierten Leistung durch die Eisenbart GmbH akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. Alle Bestellungen müssen schriftlich (per Post oder E-Mail) erfolgen. E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt. Andere Lieferbedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
3. Preise
Die Preise verstehen sich netto, ab Werk gemäss INCOTERMS(EXW), ohne Umsatzsteuer und Verpackung zahlbar in frei verfügbaren Schweizerfranken. Alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, hat der Auftraggeber zu tragen. Staffelpreise gelten nur für nicht assortierte Stückzahlen. Porto und Verpackung wird zum Selbstkostenpreis separat belastet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die in unseren Dokumenten aufgeführten Preise entsprechen, den bei
Drucklegung bzw. Herausgabe des Kataloges bzw. von Dokumenten gültigen Preislisten. Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten. Offerten, die keine spezielle Befristung enthalten, sind während 14 Tagen ab Offertdatum gültig. Der kostendeckende Mindestnettowarenwert der Bestellung beträgt CHF 100.–. Wir behalten uns vor, Differenzkosten nach zu belasten.
4. Sonderanfertigungen, kundenspezifische Lösungen
Der Auftraggeber übernimmt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der Zeichnungen, Entwürfe, Modelle oder Muster und deren Angaben, die uns zur Verfügung gestellt wurden. Zudem übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Herstellung und Lieferung der Produkte, so dass gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden können. Angebote und Bestätigungen von kundenspezifischen Lösungen werden immer auf der Basis unserer Einschätzung des Herstellaufwandes abgegeben. Wir behalten uns das Recht vor, von einem Liefervertrag zurückzutreten, wenn sich in der Herstellung unvorhergesehene Schwierigkeiten einstellen, die unter vertretbarem Aufwand unsererseits nicht gelöst werden können. Alle über eine normale Beratung hinausgehenden Aufwände sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Bei Sonderanfertigungen bleibt, sofern nichts anderes vereinbart, eine Unter- oder Überlieferung von bis zu 10% auf die bestellte Menge vorbehalten. Bei Bestellungen von Sonderartikel welche die Forderung „keine Über- oder Unterlieferung“ stellen, kann eine Pauschalgebühr verrechnet werden.
5. Versuchswerkzeuge
Die Eisenbart GmbH stellt für Bearbeitungsversuche beim Kunden Versuchswerkzeuge zur Verfügung. Jeder Geschäftspartner hat das Recht, ein Versuchswerkzeug nach einer Probezeit von max. sechs Monaten gegen Gutschrift, ohne Abzüge, zu retournieren. Das Werkzeug muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Alle gebrauchten Messer müssen verrechnet werden und sind nicht retournierbar. Beschädigte oder abgenutzte Teile können nicht gegen eine Gutschrift zurückgesandt werden. Ein Versuchswerkzeug muss bei der Bestellung schriftlich als solches vermerkt werden. Wird die Ware nicht als Versuchswerkzeug bestellt, so ist die Eisenbart GmbH nicht verpflichtet, eine Gutschrift für eine Retournierung auszustellen.
6. Lieferfristen und Lieferverpflichtungen
Die Festsetzung der Lieferfristen erfolgt nach sorgfältigem Ermessen, sie sind jedoch unverbindlich. Die Annahme von Aufträgen mit vorgeschriebener Lieferfrist gilt nicht als Zusage der Lieferfrist. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist der Geschäftspartner verpflichtet, die Ware anzunehmen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Verpflichtung auf Lieferung besteht nur auf der Grundlage unserer Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse in Sinne von höherer Gewalt, wie Krieg, internationale Spannungen, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Epidemien sowie Pandemien, Streik usw. entbinden uns von der Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Lieferung. Lieferungen auf Abruf sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
7. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Geschäftspartners. Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am vorteilhaftesten erscheinende Versandart. Bei Express-Sendungen berechnen wir die zusätzlichen Frachtkosten.
8. Verpackung
Das Verpackungskonzept der Eisenbart GmbH ist umweltfreundlich und Klima neutral. Anstelle von Kartonagen wird mit dem innovativen Kickbag-Verpackungskonzept eine Art Mehrweg-Verpackung eingesetzt. Die Rückführung der leer zu retournierenden Kickbags innerhalb der Schweiz vom Geschäftspartner zur Eisenbart GmbH gehört zum Kickbag-Service. Zu diesem Zweck ist zwingend die spezielle Kickbag-Etikette einzusetzen. Die auf der Kickbag-Etikette enthaltene Frankierung gilt nur für leere und korrekt gefaltete Kickbag-Retourensendungen in der Schweiz. Allfällige Fehlfrankierungen von Kickbag-Sendungen durch den Geschäfts-kunden liegen nicht im Einflussund Verantwortungsbereich der Eisenbart GmbH. Dem entsprechend erfolgt in diesem Zusammenhang keinerlei Kostenübernahme. Wird das Auftragsverhältnis z.B. durch Kündigung beendet, hat der Geschäftspartner unmittelbar dafür zu sorgen, keine weiteren Kickbag-Etiketten mehr in Umlauf zu bringen. Als Warenretoure zurückgesandte Kickbags und Rückführungen aus dem Ausland sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Werden dennoch Rückführungen aus dem Ausland
aufgegeben und durch die Post abgewickelt, werden die entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.
9. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Dabei ist die Angabe des Lieferdatums und der Lieferscheinnummer unerlässlich. Zurückgesandte Ware wird bei der Eisenbart GmbH einer Qualitätskontrolle unterzogen. Die Teile müssen sich in neuwertigem Zustand befinden, um dafür eine Gutschrift ausstellen zu können. Wird die Ware durch den Transport oder die Leichtfertigkeit des Verbrauchers beschädigt, kann die Gutschrift verweigert werden. Alle vom Rücktransport entstehenden Kosten werden dem Absender in Rechnung gestellt, oder von der Gutschrift abgezogen. Folgende Waren können nicht zurückgenommen werden:
Speziell angefertigte, kundenspezifische Artikel,
Artikel welche nicht mehr im Sortiment geführt werden,
Artikel welche vor mehr als 120 Tage geliefert wurden,
nach dem Datum auf der Rechnung (Rechnungsdatum). Wir behalten uns vor, für Umtriebe und Instandstellung den Betrag der Gutschrift in diesem Umfange zu kürzen. Für Rücksendungen unter CHF 30.– wird keine Gutschrift ausgestellt. Für Rücksendungen von Ware, welche vor mehr als 3 Monaten geliefert worden ist, erfolgt ein Abzug von 25%, bei Lieferung älter als 6 Monate von 50%.
10. Zahlungskonditionen
Die Zahlungen haben innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 5 % Verzugszins über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank. Ist der handelsübliche Satz für Zinsen auf ungedeckte Kontokorrentkredite bei Schweizer Banken höher, kommt dieser höhere Satz zur Anwendung. Für Vorauszahlungen werden keine Zinsen vergütet. Die Zurückbehaltung oder Kürzung der Zahlungen aufgrund von Beanstandungen, Streitigkeiten oder nicht ausdrücklich anerkannten Ansprüchen des Geschäftspartners ist nicht zulässig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag unwiderruflich dem Konto der Eisenbart GmbH gutgeschrieben ist.
11. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Falls nach der anwendbaren Rechtsordnung für die Begründung des Eigentumsvorbehaltes der Eintrag in ein besonderes Register erforderlich ist, sind wir zur Vornahme dieses Registereintrages ermächtigt. Ware, die nicht vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Vorbehalten bleibt eine Veräusserung im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Erwerbers. In diesem Fall tritt der Erwerber seine Kaufpreisforderung an uns ab.
12. Mängelrüge
Der Geschäftspartner hat die Lieferung sofort zu prüfen und uns festgestellte Mängel innert zweier Arbeitswochen nach Erhalt der Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb der gleichen Frist nach Entdeckung schriftlich bekanntzugeben. Bei berechtigten Beanstandungen oder Falschlieferungen hat der Geschäftspartner uns eine angemessene Frist für eine vertragskonforme Lieferung anzusetzen. Wir behalten uns jedoch vor, anstelle einer Ersatzlieferung eine Gutschrift zu erteilen, sofern die Waren nicht weiterverarbeitet worden sind. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages.
12a. Gewährleistung
Wir übernehmen nur eine Gewährleistung nach Massgabe des Haftungsumfanges des Lieferanten. Alle weiteren Ansprüche werden wegbedungen. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Mängel der Ware verjähren in jedem Fall nach einem Jahr nach Ablieferung, sofern keine anderen rechtlichen Vorschriften bestehen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung,
mangelhafter Verarbeitung und Miss-achtung von Vorschriften. Änderungen oder Reparaturen, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, entlasten uns von der Gewährleistungspflicht. Die technische Beratung durch uns vor und/oder während der Verwendung der Produkte, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich, erfolgt im guten Glauben, jedoch ohne Gewährleistung. Unsere Beratung stellt den Geschäftspartner nicht frei von seiner Verpflichtung, die von der Eisenbart GmbH gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigte Verarbeitung und Verwendung zu untersuchen. Das Risiko der Verwendung und der Verarbeitung der Produkte trägt ausschliesslich der Kunde. Der Gewährleistungsausschluss für die
technische Beratung gilt nicht für die Beratung im Zusammenhang mit der Herstellung von Sonderanfertigungen, welche über eine normale Beratung hinausgeht und durch die Eisenbart GmbH separat in Rechnung gestellt werden kann.
13. Produktehaftpflicht
Alle Ansprüche aus Produktehaftpflicht werden wegbedungen, sofern und soweit dies nach der anwendbaren Rechtsordnung zulässig ist. Für Schadenersatzansprüche haften wir nur, wenn der Schaden unsererseits vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für jedes Organisationsverschulden. Die Haftung für Mängelfolgeschäden aller Art wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Das gilt insbesondere für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.
14. Annullierung
Die Annullierung von Aufträgen setzt unser ausdrückliches, schriftliches Einverständnis voraus. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Annullierung von Restlieferungen einer Bestellung. Wir sind berechtigt, von Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn wir die finanzielle Situation des Kunden negativer als ursprünglich beurteilen, sowie auch, wenn sich diese anders präsentiert, als sie uns dargestellt wurde. Bei einer Auftragsannullierung wird eine Stornierungsgebühr in der Höhe von allen bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten verrechnet, aber mind. CHF 100.-. Wird eine Abrufbestellung storniert, muss der gesamte reservierte Lagerbestand sowie Teile in der Produktion vom Kunden vollumfänglich bezahlt werden. Ist die Bestellung noch nicht vollständig ausgeführt, wird ein Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen den verschiedenen Staffelpreisen verrechnet.
15. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Lieferungen ist CH-9430 St. Margrethen.
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist CH-9430 St. Margrethen.
16. Eigentum & Copyright
Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Sämtliche Abbildungen, grafischen Gestaltungen, Präsentationsmedien wie auch das verwendete Artikelnummernsystem in unseren sämtlichen Dokumentationen (in gedruckter und elektronischer Form) sind urheberrechtlich geschützt. Nachdrucke und jede Art von Vervielfältigungen auch auszugsweise sind nur zulässig mit schriftlicher Genehmigung der Eisenbart GmbH, CH-9430 St. Margrethen.
17. Zurückhaltungsrecht, Aufbewahrung Projektunterlagen
Die Eisenbart GmbH hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. technische Zeichnungen, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an technischen Unterlagen
vor, die sie der anderen Partei ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.
18. Datenschutz
Falls zwischen dem Auftraggeber und der Eisenbart GmbH personenbezogene Daten über Mitarbeiter oder Geschäftspartner ausgetauscht werden, sind diese mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit sowie gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu behandeln. Der Auftraggeber holt die nach Gesetz erforderlichen Einwilligungen seiner jeweiligen Mitarbeiter oder Geschäftspartner für die Datenverarbeitung ein. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Eisenbart GmbH die für die Durchführung der geschäftlichen Beziehungen notwendigen personenbezogenen Daten seiner Ansprechpersonen verwendet.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist CH-9430 St. Margrethen. Unsere Vertragspartner verzichten ausdrücklich auf ihren Wohnsitzgerichtsstand.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
21. Anwendbares Recht
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts, das UN-Kaufrecht (CISG) sowie die im Unidroit-Abkommen vom 28. Mai 1988 geregelten Bestimmungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz der Eisenbart GmbH als Gerichtsstand.